Bei der Kontopfändung handelt es sich um eine Beschlagnahmung des Bankkontos eines Schuldners durch einen gerichtlich erwirkten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses nach Paragraph 829 der Zivilprozessordnung.

Die Zustellung eines solchen Beschlusses muss schriftlich erfolgen, sowohl die Hausbank des Schuldners als auch der Schuldner müssen schriftlich benachrichtigt werden.Bei der Kontopfändung handelt es sich um eine Unterart der Zwangsvollstreckung, grundsätzlich führt eine Kontopfändung zu einer Verfügungssperre, der Schuldner verliert zum Zeitpunkt des Inkrafttretens den uneingeschränkten Zugriff auf sein Bankkonto.
Geht der Pfändungsbeschluss bei der Bank ein so werden zur Berechnung des zur Verfügung stehenden Kapitals das komplette Guthaben des Kontos herangezogen, wobei deutlich gesagt werden muss dass der
Überziehungskredit unpfändbar ist.
Doch dazu später mehr, ebenfalls sollte unbedingt erwähnt werden dass der Dispositionskredit
(Die Kreditlinie die von der Bank gewährt wurde und jederzeit verfügbar ist) unter bestimmten Bedingungen pfändbar ist.
Doch auch darauf werden wir im späteren Kapitel eingehen.
Das Arbeitseinkommen durch ein Beschäftigungsverhältnis fällt ebenfalls unter die Kontopfändung. Jedoch unterliegt das Arbeitseinkommen der Sicherung des Existenzminimums nach Paragraph 850c der Zivilprozessordnung, es ist jedoch zwingend erforderlich einen Antrag auf Aufhebung der Pfändung beim Vollstreckungsgericht zu beantragen. Weitere Informationen in einem späteren Kapitel. Auch einen Vordruck eines solchen Antrages finden Sie auf unserer Seite.
Sozialleistungen sind unpfändbar, wird eine Pfändung auf ihr Konto ausgesprochen so müssen Sie augenblicklich einen Antrag beim Vollstreckungsgericht stellen welchen Sie auch auf unserer Seite finden. Hier ist noch anzumerken dass es nicht wie noch bis vor 3 Jahren Monat für Monat erneut erforderlich ist binnen der 7-Tage-Frist die Aufhebung einer Pfändung zu beantragen, es reicht eine einmale Aufhebung der Pfändung für die gesamte Pfändungsdauer. Dieses Urteil wurde im Jahr 2006 vom Bundesgerichtshof gefällt und stärkt die Rechte von Sozialhilfeempfängern.
Diese Seite hat ihnen die gesetzliche Definition nahegelegt und verständlich umschrieben.