Finanzamt Pfändung

Grundsätzlich entspricht die Pfändung vom Finanzamt die eines jeden gewerblichen Einreichers. Es liegt wirklich absolut kein Unterschied vor ob die Kontopfändung durch ein Unternehmen, einer Privatperson oder durch das Finanzamt getätigt wird.

Doch ruht auf ihrem Konto bereits eine Kontopfändung und das Finanzamt hat noch offene Forderungen gegenüber ihnen, dem Schuldner. So muss sich das Finanzamt hinten anstellen, sie haben absolut nichts zu befürchten und das Finanzamt wird die Forderung stunden.

Dies lässt sich sehr leicht mit dem Beispiel der Lohnpfändung erläutern, der erste Schuldner der sich die Forderung per Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sichern lässt wird auch als erstes ausgezahlt. Lediglich wenn Sie das Arbeitsverhältnis beenden und bei einem anderen Betrieb anfangen geht das “Bewerbungsverfahren” erneut los, der erste Schuldner (insofern mehrere Vorhanden sind) der sich den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss sichert erhält zu erst das Geld.

Hiermit möchte ich veranschaulichen dass das Finanzamt bei nicht freiwilliger Zahlung der Forderung nachdem die Kontopfändung getilgt ist selbst einen Antrag auf Kontopfändung stellt.

Kontaktieren Sie das Finanzamt sobald ihre finanzielle Situation geklärt ist!