Unpfändbares Einkommen

Die Freigabe des unpfändbaren Einkommens beantragt man beim Amtsgericht der jeweiligen Komune, zwingend erforderlich fÜr den Freigabe-Antrag sind folgende Unterlagen:

  • Ein aktueller Gehaltsnachweis.
  • Den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss.
  • Ein aktueller Kontoauszug aus dem Miete und Wohnnebenkosten klar ersichtlich sind.

Liegen all diese Unterlagen vor, gehen sie zum Amtsgericht und stellen unter Vorlage der Dokumente einen Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Einkommens.

Ist dies geschehen, wird der Gläubiger Über den Antrag auf Freigabe des unpfändbaren Einkommens informiert und muss seine Zustimmung geben, diese ist, so lange sie unter 989,99 EUR verdienen, immer der Fall. Bei höheren Einkommen wird nach dem Freibetrag-Verfahren entschieden, die Freibeträge entnehmen Sie bitte unserer Tabelle unter Freibeträge.

Sollten sie bereits jetzt wissen dass ein Einkommen über der Freibetragsgrenze in naher Zukunft nicht wahrscheinlich ist, so können Sie einen Antrag beim Amtsgericht einreichen der fÜr die dauerhafte Zurückstellung des Pfändungsbeschlusses zuständig ist.

Somit können Sie wieder frei über das Konto verfügen.

Unbedingt zu beachten:

Einzahlungen, egal ob Bar oder via Banktransfer müssen unverzüglich beim Amtsgericht gemeldet werden!